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Mittelstandsberatung

 

Laufende Steuerberatung

Die laufende Steuerberatung umfasst bei der KANZLEI PFEIFER nicht nur die Erstellung aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen. Vielmehr beginnt für uns die Steuerberatung bereits bei den ersten wirtschaftlichen und privaten Überlegungen. In die steuerlichen Überlegungen fließen selbstverständlich neben den derzeit gültigen Gesetzen auch die in der Diskussion befindlichen fiskalischen Überlegungen und die sich abzeichnenenden Rechtsauffassung der deutschen und europäischen Gerichte.

 

Abschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht

Die Bedeutung der Bilanz als Informations- und Dokumentationsinstrument der Unternehmen hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen.

Die früher vorherrschende Einheitsbilanz tritt immer stärker in den Hintergrund und überlässt der Handelsbilanz und der Steuerbilanz die Bühne. Beide Bilanzen haben heute eine starke eigene Bedeutung und bedürfen der separaten Beachtung. Das Handelrecht und die Handelsbilanz unterscheiden sich zunehmend von der Steuerbilanz. Beide fußen nach wie vor auf der kaufmännischen Finanzbuchhaltung, haben aber bedeutsame Abweichungen im Ansatz und Bewertung des Vermögens und Schulden. Hinzu treten die rechtsformabhängigen Besonderheiten im Handels- und Steuerrecht.

Die KANZLEI PFEIFER betreut Sie in allen Fragen rund um die Erstellung der notwendigen Bilanzen und sonstigen Gewinnermittlungen. Gern stehen wir Ihnen für eine eingehende Beratung zur Verfügung.

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