Entwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Neue Messmethoden
Anlass für die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist eine von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entwickelte Testprozedur zur Ermittlung von Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (sogenannte WLTP-Methode). Mit dieser neuen Methode sollen zukünftig realitätsnähere CO2-Emissionswerte ermittelt werden können.
Maßgebliche CO2-Werte
Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit 2009 neben dem Hubraum nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Werten gemäß sogenanntem NEFZ-Verfahren bestimmt. Für ab dem 1.9.2018 erstmals zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge soll der nach der WLTP-Methode ermittelte CO2-Wert für die Steuerfestsetzung zwingend vorgeschrieben werden.
Stand: 27. Februar 2017